Arbeitsvermittlung

Schweißer Fachpersonal

Vermittlung von Fachpersonal

Heutzutage wird es immer üblicher Arbeiter nur über einen bestimmten Zeitraum einzustellen. Diese Art der Anstellung nennt sich Personalvermittlung. Es wird immer schwerer einen reibungslosen Geschäftsablauf in einem Unternehmen ohne professionelles Fachpersonal zu überstehen.

Professionelles Fachpersonal: Ihre Vorteile

Professionelles Fachpersonal zieht viele Vorteile mit sich. Schon angefangen beim Finden und bei der Bewerbung neuer potenzieller Mitarbeiter entsteht ein großer Zeitaufwand. Anzeigen müssen geschalten, Bewerbungen entgegengenommen und mögliche passende Bewerber eingeladen werden. Bewerbungsgespräche vergehen und erst nach langer Zeit ist wieder eine Arbeitskraft für den fehlenden Posten gefunden.

Außerdem spricht bei möglichen auftretenden Schwierigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten mit Angestellten und in der personalpolitischen Flexibilität vieles für die Arbeitnehmerüberlassung. Ein großes Thema im Personalbereich stellen auch Krankheitsfälle dar. Es kann zu längeren Ausfällen durch gesundheitliche Probleme oder Mutter- oder Vaterschaftsurlaub kommen. Bei der Arbeitnehmerüberlassung sind dem Personalchef Schwierigkeiten wie diese abgenommen.

Das Prinzip der Personalvermittlung ist die „Vermittlung“ eigener Arbeitskräfte mit langjähriger Erfahrung und dem benötigten Know-How an andere Unternehmen, bei welchen ein Mangel an solchen Fachkräften herrscht. Die Arbeiter sind immer noch vertraglich bei dem Verleihunternehmen angestellt und die Personalvermittlung läuft dort ab, aber die Arbeit wird bei der zugewiesenen Firma verrichtet.

Viele Arbeitgeber sind an solch einem hohen Maß an Flexibilität interessiert. Nicht nur die Organisation wird erleichtert, dem Unternehmen wird auch höhere Sicherheit verschafft. Rezessionen in der Wirtschaft treten leicht und in machen Fällen unbemerkt auf. Mit Hilfe der Personalvermittlung bleiben einem Unternehmen während einer Depression Massenentlassungen erspart.

Arbeitnehmerüberlassung: Rechtliche Hintergründe

In Deutschland unterliegt die Arbeitnehmerüberlassung dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG. Um Arbeiter verleihen zu können ist eine Erlaubnis vonnöten. Erteilt wird diese Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit. Nicht jedem Antrag auf Zeitarbeit wird eine Erlaubnis erteilt. Oft gibt es Steuer- oder Beitragsrückstände beim verleihenden Unternehmen, was einer Zustimmung im Weg steht.

Wenn ein Arbeitsverhältnis ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit entsteht, ist dieses unwirksam. In vielen Branchen des Baugewerbes ist die Arbeitnehmerüberlassung verboten. Die Baubetriebsverordnung regelt die genauen Richtlinien in diesem Bereich. Ausgeschlossen vom Verbot sind beispielsweise Klempner-, Schreiner-, Maler-, Lackierer- oder Metallbauarbeiten.

Fazit

Wenn alle gesetzlichen Vorgaben korrekt eingehalten werden und Zeitarbeiter mit den Stammarbeitern eines Unternehmens gleichberechtigt behandelt werden, dann ist Arbeitnehmerüberlassung eine tolle Option für ein Unternehmen. Die Organisation wird deutlich erleichtert und die Flexibilität steigt enorm.

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